Die im Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 26 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) i. V. m. § 5 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) aufgefordert, bis zum 15.03.2026 Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt zu benennen.
Die Vorschläge sind bei folgender Stelle einzureichen:
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Wahlbüro
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)
oder per E-Mail an wahlen@naumburg-stadt.de.
Nach § 8 Abs. 3 LWO LSA darf niemand mehr als einem Wahlorgan angehören. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden.
Naumburg (Saale), den 09.02.2026
Armin Müller
Oberbürgermeister