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Online-Terminvereinbarungen im Bürgerbüro Naumburg (Saale)

© Matthias Mann E-Mail

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Neue Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar 2026

Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens zugestimmt. Mit diesem Beschluss wurden unter anderem auch die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises angepasst.

Ab dem 7. Februar 2026 gelten folgende neue Gebühren:

Antragstellende Personen ab 24 Jahren:
bisher 37,00 Euro → neu 46,00 Euro
(Personalausweis 10 Jahre gültig)

Antragstellende Personen unter 24 Jahren:
bisher 22,80 Euro → neu 27,60 Euro
(Personalausweis 6 Jahre gültig)

Hintergrund ist eine Anpassung an gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten sowie Investitionen in moderne Sicherheitsstandards bei der Bundesdruckerei.

Das Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale) möchte daher alle Bürgerinnen und Bürger daran erinnern, ihre Ausweisdokumente regelmäßig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Jede(r) deutsche Staatsangehörige(r) ab 16 Jahren ist verpflichtet, entweder einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Insbesondere bei bevorstehenden Reisen sollte eine rechtzeitige Beantragung von Dokumenten geprüft werden, da in vielen Reiseländern besondere Einreisebestimmungen gelten und abgelaufene Dokumente Probleme verursachen können.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an buergebuero@naumburg-stadt.de oder buchen Sie sich direkt einen Termin unter https://www.naumburg.de/de/online-terminvergabe.html. 

 

© Linda Ehrlich E-Mail

Kontakt und Öffnungszeiten

Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Rathaus, Markt 1
(Eingang über die Herrenstraße)
06618 Naumburg (Saale)


Telefon: 03445/273-362 bis -370 

E-Mail: buergerbuero@naumburg-stadt.de 

Montag

09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
erster Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr

 

Außenstelle:

Bürgerbüro Bad Kösen
Bahnhofsstraße 2
06628 Naumburg (Saale), OT Bad Kösen

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

© Linda Ehrlich E-Mail

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Aktuelles aus dem Bürgerbüro

Direktversand von Ausweisdokumenten ab Mai 2025 möglich

Ab Mai 2025 besteht die Möglichkeit einen sog. Direktversand der Dokumente zu nutzen. Hierbei kann man bei Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses entscheiden, dass nach Erstellung des Dokuments durch die Bundesdruckerei dieses durch die Deutsche Post AG direkt an die Wohnanschrift geliefert wird. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zuzüglich zur Gebühr des Dokuments.

Voraussetzung ist, dass man das Dokument persönlich entgegen nimmt und sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Perso oder Reisepass) ausweisen kann.

Bei Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger ist der Direktversand ab 16 Jahren und für Reisepässe ab 18 Jahren möglich.

Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.

 

Hinweise:

Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

Ein Direktversand des neuen Ausweisdokuments an eine Wunschadresse oder einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Hintergrund: Sollte die Zustellung nicht erfolgreich sein, wird die Sendung automatisch an die zuständige Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz zurückgesendet.

Die Übergabe des Ausweisdokuments erfolgt ausschließlich persönlich an der Haustür durch den Postzustelldienst, und zwar nur an die antragstellende Person. Der Zusteller nimmt weder alte Ausweisdokumente zurück, noch entwertet er diese.

Eine Aushändigung an bevollmächtigte Personen, gesetzliche Vertreter oder gerichtlich bestellte Betreuer ist im Rahmen des Direktversands leider nicht zulässig.

 

Bitte beachten Sie: Mit der Beantragung eines neuen Personalausweises wird Ihr bisheriger Ausweis entwertet. Damit ist auch die Online-Ausweisfunktion vorübergehend deaktiviert. Erst nach Erhalt des neuen Dokuments und dem Setzen einer neuen, selbstgewählten sechsstelligen PIN steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion wieder zur Verfügung.

 

© Matthias Mann E-Mail