Stadt Naumburg (Saale) - 31 - Sachgebiet Bürgerdienste

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr

 

Bürgerbüro Naumburg:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
erster Samstag im Monat: 9.00-12.00 Uhr

 

Bürgerbüro Bad Kösen:

jeden Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Anschrift
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Besucheradresse
Besucheradresse Stadt Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)

Kontakt

Fax:
03445 273 379

Wohngeldstelle

Telefon:
03445 273 - 363; - 365; - 366; - 367; - 368; - 369; - 370

Bürgerbüro

Fax:
03445 273 377

Bürgerdienste / Bürgerbüro

Telefon:
03445 273 - 326; - 382

Gewerbe

Fax:
03445 273 329

Gewerbe

Telefon:
03445 273 - 372; - 373; - 383

Wohngeld

Telefon:
03445 273 362

Bürgerbüro

Formulare

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

Hinweis: Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme. Wenn Sie ihn zweimal hintereinander beantragen wollen, kann die zuständige Behörde dies ablehnen.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgeramt

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind in Deutschland gemeldet
  • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
  • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis oder Reisepass
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • sorgeberechtigte Elternteile:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
      • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
    • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
      • Sorgerechtsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr

Festbetrag von 13,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt