Stadt Naumburg (Saale) - 31 - Sachgebiet Bürgerdienste
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Bürgerbüro Naumburg:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
erster Samstag im Monat: 9.00-12.00 Uhr
Bürgerbüro Bad Kösen:
jeden Freitag von 9.00-12.00 Uhr
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Fax:
- 03445 273 379
Wohngeldstelle
- Telefon:
- 03445 273 - 363; - 365; - 366; - 367; - 368; - 369; - 370
Bürgerbüro
- Fax:
- 03445 273 377
Bürgerdienste / Bürgerbüro
- Telefon:
- 03445 273 - 326; - 382
Gewerbe
- Fax:
- 03445 273 329
Gewerbe
- Telefon:
- 03445 273 - 372; - 373; - 383
Wohngeld
- Telefon:
- 03445 273 362
Bürgerbüro
- E-Mail:
- wohngeld[at]naumburg-stadt.de
- E-Mail:
- gewerbestelle[at]naumburg-stadt.de
- E-Mail:
- buergerbuero[at]naumburg-stadt.de
Formulare
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
-
Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt