Stadt Naumburg (Saale) - 31 - Sachgebiet Bürgerdienste

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr

 

Bürgerbüro Naumburg:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
erster Samstag im Monat: 9.00-12.00 Uhr

 

Bürgerbüro Bad Kösen:

jeden Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Anschrift
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Besucheradresse
Besucheradresse Stadt Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)

Kontakt

Fax:
03445 273 379

Wohngeldstelle

Telefon:
03445 273 - 363; - 365; - 366; - 367; - 368; - 369; - 370

Bürgerbüro

Fax:
03445 273 377

Bürgerdienste / Bürgerbüro

Telefon:
03445 273 - 326; - 382

Gewerbe

Fax:
03445 273 329

Gewerbe

Telefon:
03445 273 - 372; - 373; - 383

Wohngeld

Telefon:
03445 273 362

Bürgerbüro

Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisherige Anwohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

 Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt