Stadt Naumburg (Saale) - 31 - Sachgebiet Bürgerdienste
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Bürgerbüro Naumburg:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
erster Samstag im Monat: 9.00-12.00 Uhr
Bürgerbüro Bad Kösen:
jeden Freitag von 9.00-12.00 Uhr
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Fax:
- 03445 273 379
Wohngeldstelle
- Telefon:
- 03445 273 - 363; - 365; - 366; - 367; - 368; - 369; - 370
Bürgerbüro
- Fax:
- 03445 273 377
Bürgerdienste / Bürgerbüro
- Telefon:
- 03445 273 - 326; - 382
Gewerbe
- Fax:
- 03445 273 329
Gewerbe
- Telefon:
- 03445 273 - 372; - 373; - 383
Wohngeld
- Telefon:
- 03445 273 362
Bürgerbüro
- E-Mail:
- wohngeld[at]naumburg-stadt.de
- E-Mail:
- gewerbestelle[at]naumburg-stadt.de
- E-Mail:
- buergerbuero[at]naumburg-stadt.de
Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt