Montessorischule Naumburg
Flemminger Weg 141
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 7810990
- Fax:
- 03445 7810993
Salztorschule Naumburg
Kramerplatz 13
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Fax:
- 03445 6990460
- Telefon:
- 03445 776269
Utaschule Naumburg
Schönburger Straße 20
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 703360
- Fax:
- 03445 6990458
Domschule Sankt Martin Evangelische Ganztagsgrundschule
Domplatz 3
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 230-510
- Fax:
- 03445 7810-338
Stadt Naumburg (Saale) - 40 - Sachgebiet Kinder und Sport
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Besucheradresse Stadt Naumburg (Saale)
Markt 12
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 273 410
- Fax:
- 03445 273 409
Georgenschule Naumburg
W.-Wagner-Straße 1
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 203356
- Fax:
- 03445 261348
"Max Klinger" Grundschule Kleinjena
Unter den Hassenbergen 6
06618Naumburg (Saale) (Kleinjena)
Kontakt
- Fax:
- 03445 203408
- Telefon:
- 03445 203408
Albert-Schweitzer-Grundschule
Kösener Straße 70
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 7034-09
- Fax:
- 03445 69901-65
- E-Mail:
- kontakt[at]gs-schweitzer-naumburg.bildung-lsa.de
Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Leistungsbeschreibung
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Rechtsgrundlage
Grundschule ( Sachsen-Anhalt )
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt