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Neue Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar 2026

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Gebührenregelung für die Erstellung von Personalausweisen beschlossen. Diese tritt bundesweit zum 7. Februar 2026 in Kraft.

Die Gebühren im Überblick:

Antragstellende Personen ab 24 Jahren:
bisher 37,00 Euro → neu 46,00 Euro
(Personalausweis 10 Jahre gültig)

Antragstellende Personen unter 24 Jahren:
bisher 22,80 Euro → neu 27,60 Euro
(Personalausweis 6 Jahre gültig)


Weitere Informationen zu Gebühren und Gültigkeit des Personalausweises sind online unter www.personalausweisportal.de zu finden.

© Linda Ehrlich E-Mail

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