Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Gebührenregelung für die Erstellung von Personalausweisen beschlossen. Diese tritt bundesweit zum 7. Februar 2026 in Kraft.
Die Gebühren im Überblick:
Antragstellende Personen ab 24 Jahren:
bisher 37,00 Euro → neu 46,00 Euro
(Personalausweis 10 Jahre gültig)
Antragstellende Personen unter 24 Jahren:
bisher 22,80 Euro → neu 27,60 Euro
(Personalausweis 6 Jahre gültig)
Weitere Informationen zu Gebühren und Gültigkeit des Personalausweises sind online unter www.personalausweisportal.de zu finden.