Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“, 1. Änderung für einen Teilbereich

- Amtliche Bekanntmachung -

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ im Ortsteil Bad Kösen der Stadt Naumburg (Saale) für einen Teilbereich, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, als Satzung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ umfasst ausschließlich das Flurstück 157 der Gemarkung Bad Kösen,
Flur 9, mit einer Größe von 0,56 ha. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem angefügten Lageplan (Abbildung 1) ersichtlich.

Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ mit Begründung kann ab sofort in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) während der Dienststunden durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gleichzeitig kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ mit Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB im Internet unter www.naumburg.de eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeich­neten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg (Saale) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (Rechtsgrundlage § 215 Abs. 1 und 2 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die frist­gemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die rechtskräftige 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ der Stadt Naumburg (Saale) und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen nach den §§ 39 bis 42 BauGB wird hingewiesen.

Die in den §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen. § 8 Abs. 2 KVG LSA lautet wie folgt:

„Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ der Stadt Naumburg (Saale) tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Naumburg (Saale), den 10.04.2026                          Siegel

 

Armin Müller
Oberbürgermeister

Abbildung 1: Übersichtsplan zur Lage des Plangebietes innerhalb des Wohngebietes am Seekurpark im Ortsteil Bad Kösen ©Stadt Naumburg (Saale)
Abbildung 1: Übersichtsplan zur Lage des Plangebietes innerhalb des Wohngebietes am Seekurpark im Ortsteil Bad Kösen ©Stadt Naumburg (Saale)
Symbol Beschreibung Größe
Begr-Seekurpark-S 09_2025 Stand 15_10_2025.pdf
2.6 MB
B-Plan 15.10.2025_für_Bekanntmachung.pdf
2.2 MB

© Linda Ehrlich E-Mail

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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“, 1. Änderung für einen Teilbereich

- Amtliche Bekanntmachung -

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ im Ortsteil Bad Kösen der Stadt Naumburg (Saale) für einen Teilbereich, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, als Satzung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ umfasst ausschließlich das Flurstück 157 der Gemarkung Bad Kösen,
Flur 9, mit einer Größe von 0,56 ha. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem angefügten Lageplan (Abbildung 1) ersichtlich.

Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ mit Begründung kann ab sofort in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) während der Dienststunden durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gleichzeitig kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ mit Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB im Internet unter www.naumburg.de eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeich­neten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg (Saale) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (Rechtsgrundlage § 215 Abs. 1 und 2 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die frist­gemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die rechtskräftige 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ der Stadt Naumburg (Saale) und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen nach den §§ 39 bis 42 BauGB wird hingewiesen.

Die in den §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen. § 8 Abs. 2 KVG LSA lautet wie folgt:

„Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ der Stadt Naumburg (Saale) tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Naumburg (Saale), den 10.04.2026                          Siegel

 

Armin Müller
Oberbürgermeister

Abbildung 1: Übersichtsplan zur Lage des Plangebietes innerhalb des Wohngebietes am Seekurpark im Ortsteil Bad Kösen ©Stadt Naumburg (Saale)
Abbildung 1: Übersichtsplan zur Lage des Plangebietes innerhalb des Wohngebietes am Seekurpark im Ortsteil Bad Kösen ©Stadt Naumburg (Saale)
Symbol Beschreibung Größe
Begr-Seekurpark-S 09_2025 Stand 15_10_2025.pdf
2.6 MB
B-Plan 15.10.2025_für_Bekanntmachung.pdf
2.2 MB
26.03.2026

© Linda Ehrlich E-Mail