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Allgemeinverfügung Nr. 2/2023

- Amtliche Bekanntmachung -

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß des § 11 Absatz 5 Gaststättengesetz Land Sachsen - Anhalt (GastG LSA) und gemäß des § 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen - Anhalt (SOG LSA) öffentlich bekanntgegeben:

Die Stadt Naumburg (Saale) erlässt, unter Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1/2023, aus besonderen Anlass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit der Durchführung der Großveranstaltung Saale-Weinmeile die folgende

Allgemeinverfügung Nr. 2/2023

1.    Es ist untersagt, während der Veranstaltung Saale-Weinmeile am 27.05.2023 von 13:00 Uhr bis 00:00 Uhr und am 28.05.2023 von 13:00 Uhr bis 00:00 Uhr in den Straßen Saalstraße, Saalberge, Weinberge in 06628 Naumburg (Saale) Ortsteil Bad Kösen sowie in den Straßen Weinberge, Am Leihdenberg, Trift  und Dr.-Friedrich-Röhr-Straße in 06618 Naumburg (Saale) Ortsteil Roßbach und den Straßen anliegenden Grundstücken Einrichtungen zum Zweck des Verkaufs von Waren, Speisen und alkoholfreier Getränke zu errichten und / oder zu betreiben, insofern die Orte nicht über die Veranstaltung der Saale-Weinmeile und dem dazugehörigen Sicherheitskonzept integriert und entsprechend erlaubt sind (Anlage 1).

2.    Es ist außerdem untersagt, während der Veranstaltung Saale-Weinmeile am 27.05.2023 von 13:00 Uhr bis 00:00 Uhr und am 28.05.2023 von 13:00 Uhr bis 00:00 Uhr in den Straßen Saalstraße, Saalberge, Weinberge in 06628 Naumburg (Saale) Ortsteil Bad Kösen sowie in den Straßen Weinberge, Am Leihdenberg, Trift und Dr.-Friedrich-Röhr-Straße in 06618 Naumburg (Saale) Ortsteil Roßbach und den Straßen anliegenden Grundstücken alkoholische Getränke auszuschenken, insofern die Orte nicht über die Veranstaltung der Saale-Weinmeile und dem dazugehörigen Sicherheitskonzept integriert und entsprechend erlaubt sind (Anlage 1).

3.    Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird angeordnet.

4.    Diese Allgemeinverfügung tritt mir ihrer Bekanntmachung unter www.naumburg.de am 15.05.2023 in Kraft.

5.    Er wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlung gegen Nummer 1 dieser Allgemeinverfügung im Sinne des § 56 SOG LSA die Festsetzung eines Zwangsgeldes angedroht wird bzw. bei Zuwiderhandlung gegen Nummer 2 dieser Allgemeinverfügung im Sinne des § 13 GastG LSA bei Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit ordnungswidrig gehandelt wird.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Oberbürgermeister der Stadt Naumburg (Saale) oder zur Niederschrift im Bürgerbüro, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) einzulegen. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch im Fachbereich III, Sachgebiet Ordnung und Straßenverkehr, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) rechtzeitig eingelegt wird.


Naumburg, den 15.05.2023

Armin Müller
Oberbürgermeister

 

Die Allgemeinverfügung und Ihre Begründung kann nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 03445 / 273 301 immer am

Montag:          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Rathaus, Sekretariat des Fachbereichs Bürgerdienstleistungen, Zimmer 218, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.

 

Naumburg, den 15.05.2023

Armin Müller
Oberbürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
Anlage 1 Saale-Weinmeile Veranstaltungsmitglieder 2023.pdf
0.2 MB
Allgemeinverfügung Nr. 2_2023.pdf
0.3 MB
15.05.2023

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