Die Amtszeit der im Jahr 2018 gewählten Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023.
Für die neue Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 müssen deshalb neue Schöffen für das Amtsgericht Naumburg sowie für die Strafkammern des Landgerichts Halle gewählt werden.
Gemäß §§ 34 und 77 GVG hat der Präsident des Landgerichts Halle die erforderliche Anzahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt und zwar im Hinblick auf die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk.
Gemäß dieser Verfügung des Herrn Präsidenten des Landgerichts sind daher für die Stadt Naumburg mindestens
30 Personen
zu benennen.
Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Es kann sich jede Person bewerben, die mit Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 69 Jahre ist und in der Gemeinde wohnt.
Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, dann reichen Sie bitte die untenstehende Bewerbung für das Schöffenamt bei der
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Sachgebiet Recht / Frau Ludwig
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)
Tel.-Nr.: 03445 273-145
E-Mail: rechtsangelegenheiten@naumburg-stadt.de
ein.
Meldeschluss: 31.03.2023