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Methodenbericht zum Mietspiegel

Die Stadt Naumburg (Saale) stellt 2024 ihren Bürgern einen Mietspiegel zu Verfügung. War dies in der Vergangenheit eine freiwillige Leistung, so ist dies seit dem 01.01.2022 eine Pflichtaufgabe von Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Für kleinere Städte wie Naumburg (Saale) ist seine Erstellung weiterhin freiwillig, ist aber grundsätzlich sehr empfehlenswert, da ein Mietspiegel eine befriedende Funktion zwischen Mietern und Vermietern übernehmen soll.

Der Mietspiegel findet seine rechtliche Grundlage im § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er bietet eine Übersicht über die in der gesamten Stadt Naumburg (einschließlich des Orts-teils Bad Kösen) im März 2024 gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Nach den gesetzlichen Vorschriften werden nur Mieten von freifinanzierten Wohnungen einbezogen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart (Neuverträge) oder geändert worden sind (Mieterhöhungen). Die ausgewiesenen Mieten werden als "ortsübliche Vergleichsmiete" bezeichnet.

Der Stichtag, auf den sich die erhobenen Daten beziehen, ist der 01.03.2024.

Der vorliegende Methodenbericht dokumentiert nachvollziehbar die erfolgten Arbeitsschritte und die hieraus resultierenden Ergebnisse des qualifizierten Mietspiegels 2024 für die Stadt Naumburg (Saale).

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Methodenbericht Mietspiegel Naumburg 2024.pdf
3 MB
28.12.2021