Die Bewohnerparkregelung für die Burg- und August-Bebel-Straße tritt zum 1.9.2021 in Kraft.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises sind ein Wohnsitz in diesem Gebiet (Personalausweis) und der Nachweis über einen PKW (Kfz-Zulassung). Im Falle eines Firmenwagens wird der Nachweis des Halters über die Nutzungsberechtigung benötigt. Die Bewohnerausweise können bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus, Markt 1, Zimmer 220, zu den Sprechzeiten beantragt werden. Ein digitaler Antrag ist unter Beifügung der ...
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