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Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 28.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen““ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 77/20).

Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B einschließlich der Begründung mit dem integrierten Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:

  • Artenschutz – Begehungsprotokoll zum Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ Erfassung der Feldhamster und Bodenbrüter“ vom 31.07.2020,
  • Baugrundgutachten – (1. Bericht vom 29.06.2020 - Az.: 200510) Neubau Grün- und Astschnittannahmeplatz Bad Kösen Am Ziegelleiloch 1,
  • die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.11.2020 bis 23.12.2020

in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) im Pfortenbereich, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag von 09.00Uhr - 12.00Uhr
Dienstag von 09.00Uhr - 12.00Uhr und 13.00Uhr – 18.00Uhr
Mittwoch von 09.00Uhr - 12.00Uhr und 13.00Uhr – 16.00Uhr
Donnerstag von 09.00Uhr - 12.00Uhr und 13.00Uhr – 16.00Uhr
Freitag von 09.00Uhr – 12.00Uhr

Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift stadtplanung@naumburg-stadt.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de ->Bekanntmachungen möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 03445 273 201).

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ ((Stand 12.08.2020) Bestandteil der Begründung),

  2. die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (1.a Landesverwaltungsamt (LVWA) E-Mail 10.06.2020; 1b. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) vom 17.06.2020; 2. Burgenlandkreis (BLK) vom 26.06.2020; 3. Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) vom 01.07.2020; 5. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) vom 29.06.2020,

  3. Artenschutz – Begehungsprotokoll zum Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ Erfassung der Feldhamster und Bodenbrüter“ vom 31.07.2020,

  4. Baugrundgutachten – (1.Bericht vom 29.06.2020 - Az.: 200510) Neubau Grün- und Astschnittannahmeplatz Bad Kösen Am Ziegelleiloch 1.

In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:

  • Schutzgut Mensch
    o   Barrierefreiheit (2) 2. BLK
    o   Immissionen (1)
  • Schutzgut Pflanzen und Tiere
    o   Umweltschadensgesetz (2) 1a. LVWA
    o   Eingriffsbilanzierung (1); (2) 2. BLK
    o   Artenschutz (1); (3); 
  • Schutzgut Klima und Luft
    o   Klimadaten (1)

  • Schutzgut Boden
    o   Bodeneigenschaften und Standort (1); (2) 1b. MLV; 5. ALFF; (4)
    o   Sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen (2) 5. ALFF

  • Schutzgut Wasser
    o   Abwasser/ Versickerung (1); (2) 2. BLK
    o   Grundwasser (2) 3. LAGB

vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Naumburg (Saale), den 13.11.2020

Bernward Küper
Oberbürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
Vorentwurf BP602
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
0.3 MB
Begründung zum Entwurf
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
2.9 MB
Planzeichnung Teil A
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
1.5 MB
Beteiligung der Öffentlichkeit
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
50 KB
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - ALF
Amt für Flurneuordnung und Forsten Süd
0.2 MB
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Burgenlandkreis
Kreisverwaltung Burgenlandkreis
0.3 MB
Begehungsprotokoll zum Bebauungsplan Nr. 602
Ingenieurbüro Regioplan
3 MB
Landesplanerische Abstimmung
Ministerium für Landesplanung und Verkehr des Landes Sachsen Anhalt
0.3 MB
Baugrundgutachten
Geotechnisches Ingenieurbüro Buckow
1.8 MB

© Matthias Mann E-Mail

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