Aktuelles

11.12.2024

1000 Bäume für Naumburg

Schenken Sie Naumburg einen Zukunftsbaum!
1000 Bäume für Naumburg
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,anlässlich unseres anstehenden Stadtjubiläums lade ich Sie herzlich ein, Teil einer besonderen Spendenaktion zu wer­den - schenken Sie Naumburg und seinen Ortsteilen einen Zukunftsbaum!Unser Ziel: Bis zum Jahr 2028 wollen wir für jedes "Naum­burger Lebensjahr" einen neuen Baum pflanzen und in Pfle­ge nehmen. Das bedeutet insgesamt 1000 neue Bäume - und dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!So ... weiter lesen...
11.12.2024

Veränderte Buslinienführung ab 15.12.2024

Umleitung über mobile Bushaltestelle am Mertendorfer Weg
Ab dem 15. Dezember 2024 wird die Linienführung des Stadtverkehrs (Linie 102) vorübergehend geändert und die Schreberstraße wird nicht mehr angefahren. Diese Maßnahme ist aufgrund des schlechten Zustands der Straße notwendig und soll zur Entlastung der Schreberstraße beitragen. Eine Verlegung der Haltestelle war bereits in der Vergangenheit aufgrund von Baumaßnahmen notwendig und wurde am Haltepunkt Mertendorfer Weg (auf Höhe der Technischen ... weiter lesen...
11.12.2024

Offene Gewölbe, Türme und Kapellen am dritten Adventswochenende

Offene Gewölbe, Türme und Kapellen am dritten Adventswochenende
Die historische Altstadt von Naumburg lädt am 14. und 15. Dezember 2024 zu einem besonderen Adventserlebnis ein. Gäste haben hier die Möglichkeit, die historischen Gewölbe, Türme und Kapellen in der Naumburger Innenstadt zu erkunden, die an beiden Tagen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sind. Zudem wird eine kombinierte Führung angeboten, die um 13.00 und 15.00 Uhr ab der Tourist-Information (Markt 6) startet. Die Führung dauert 1,5 Stunden und kostet 9,00 ... weiter lesen...
09.12.2024

Meldebehörde für Wahlangelegenheiten auch am 23., 27. und 30.12.2024 geöffnet

Restliche Stadtverwaltung vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Teilnahme an der Wahl ist nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten etablierter Parteien vorbehalten, sondern auch anderen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerbern möglich. Dazu müssen Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten ... weiter lesen...

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