Seit dem 30.03.2020 haben erwerbstätige Sorgeberechtigte auf der Grundlage von § 56 Absatz 1 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Verdienstausfallentschädigungsanspruch, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend behördlich geschlossen werden.
Im Info-Portal zum Corona-Virus/COVID-19 der Stadt Naumburg (Saale) unter dem Menüpunkt "Gewerbe" -> Land Sachsen-Anhalt sind hierzu weitere Informationen veröffentlicht worden.
Der Menüpunkt "Gewerbe" -> Land Sachsen-Anhalt im Info-Portal zum Corona-Virus/COVID-19 der Stadt Naumburg (Saale) ist zu erreichen über den nachfolgenden Link:
https://corona.naumburg-stadt.de/land-sachsen-anhalt.html
Auch finden Sie weitere Informationen zum Verdienstausfallentschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 a IfSG auch hier auf der Website des Landesverwaltungsamtes (LVwA) Sachsen-Anhalt.