Stadt Naumburg (Saale) - 31 - Sachgebiet Bürgerdienste
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Bürgerbüro Naumburg:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
erster Samstag im Monat: 9.00-12.00 Uhr
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Markt 1
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Kontakt
- Fax:
- 03445 273 - 379
Wohngeldstelle
- Telefon:
- 03445 273 - 362; - 363; - 365; - 366; - 367; - 368; - 369; - 370
Bürgerbüro
- Fax:
- 03445 273 - 377
Bürgerdienste / Bürgerbüro
- Telefon:
- 03445 273 - 326; - 382
Gewerbe
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Gewerbe
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Wohngeld
- E-Mail:
- wohngeld[at]naumburg-stadt.de
- E-Mail:
- gewerbestelle[at]naumburg-stadt.de
- E-Mail:
- buergerbuero[at]naumburg-stadt.de
Ausschank selbst erzeugter Getränke (Straußwirtschaft/Heckenwirtschaft) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer im Rahmen einer sog. Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenkt, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gaststättenerlaubnis.
Der Ausschank von selbsterzeugtem Wein kann für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder in zwei Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten im Jahr erlaubnisfrei erfolgen. Es besteht aber eine Anzeigepflicht gegenüber der Gaststättenbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Gaststättenbehörde
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie schriftlich oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Beginn anzeigen.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt Sie.
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Industrie- und Handelskammer
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt