Stadt Naumburg (Saale) - 31 - Sachgebiet Bürgerdienste
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Bürgerbüro Naumburg:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
erster Samstag im Monat: 9.00-12.00 Uhr
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Fax:
- 03445 273 379
Wohngeldstelle
- Telefon:
- 03445 273 - 363; - 365; - 366; - 367; - 368; - 369; - 370
Bürgerbüro
- Fax:
- 03445 273 377
Bürgerdienste / Bürgerbüro
- Telefon:
- 03445 273 - 326; - 382
Gewerbe
- Fax:
- 03445 273 329
Gewerbe
- Telefon:
- 03445 273 - 372; - 373; - 383
Wohngeld
- Telefon:
- 03445 273 362
Bürgerbüro
- E-Mail:
- wohngeld[at]naumburg-stadt.de
- E-Mail:
- gewerbestelle[at]naumburg-stadt.de
- E-Mail:
- buergerbuero[at]naumburg-stadt.de
Beglaubigung von Unterschriften
Leistungsbeschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
An wen muss ich mich wenden?
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt