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2. Verordnung der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft

Auswirkungen der 2. Verordnung zur 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Nach der Ankündigung der Erweiterung des Lockdowns durch die Bundeskanzlerin Frau Merkel tritt nun die 2.Verordnung der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ab Montag, d. 11.01.2021, in Kraft. Dies hat zur Folge, dass die bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) geltenden Einschränkungen für den Besucherverkehr bis zum 31.01.2021 verlängert werden. So ist weiterhin eine persönliche Vorsprache nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Eine Kontaktaufnahme sollte telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die zentrale Telefonnummer der Stadtverwaltung lautet 03445 / 273 0, die zentrale E-Mail-Adresse info@naumburg-stadt.de. Alle Ämter sind besetzt und arbeitsfähig.

Die Naumburger Stadtbibliothek bleibt weiterhin, vorerst bis zum 31.01.2021, geschlossen. Die entliehenen Medien werden automatisch verlängert. Es fallen keine Säumniszuschläge an. Ohne Einschränkungen nutzbar ist das Onleihe-Angebot der Stadtbibliothek, welches über das gemeinsame Landesportal www.biblio24.de erreichbar ist. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Bibliotheksausweis.

Ebenfalls geschlossen bleiben die Naumburger und die Bad Kösener Tourist-Informationen. Eine Erreichbarkeit per Telefon unter 03445 / 273 125 oder per E-Mail unter tourismus@naumburg-stadt.de ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr gegeben.

Ferner sind die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Naumburger Stadtgebiet bis einschließlich 31.01.2021 eingeschränkt geschlossen zu halten. Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in den nach der neuen Eindämmungsverordnung definierten Schlüsselbereichen arbeiten, wird gewährleistet. Die entsprechenden Notbetreuungsformulare sind auf der städtischen Internetseite www.naumburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ sowie unter dem Punkt „Formulare“ und auf der durch die Stadt Naumburg (Saale) betreuten Corona-Webseite www.corona.naumburg-stadt.de eingestellt und abrufbar. Die bereits bei den Kindertageseinrichtungen in städtischer/ freier Trägerschaft und Schulhorten gestellten und ursprünglich bis zum 10.01.2021 genehmigten Anträge auf Notbetreuung behalten bis zum 31.01.2021 ihre Gültigkeit, so dass in diesen Fällen kein neuer Antrag gestellt werden muss.

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2. Verordnung zur 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
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© Matthias Mann E-Mail

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