Die Wahl für die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister der Stadt Naumburg (Saale) findet am 11.04.2021 statt. Erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet am 25. April 2021 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.
Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Naumburg (Saale) einschließlich ihrer Ortsteile gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Die Amtszeit beträgt 7 Jahre. Für diese Zeit erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Der Amtsantritt kann erst nach bestandskräftiger Feststellung der Gültigkeit der Wahl erfolgen.
- Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie - die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt einzutreten,
- nach deutschen Rechtsvorschriften oder Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie/er besitzt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
- das 21., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben,
- die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit erfüllen.
Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWGLSA) sind durch die Bewerberin bzw. den Bewerber den Bewerbungsunterlagen die Unterstützungsunterschriften von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes beizufügen, die persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind.
Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 4 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25, 39) gilt für Bewerber um das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für den/die Bewerber/in eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Insofern sind diese Bewerber/innen von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.
Die nachfolgend aufgeführten Parteien und Wählergruppen erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nummer 1 bis 3 KWG LSA:
• Alternative für Deutschland (AfD)
• Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
• Bündnis für Bad Kösen (BBK)
• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
• Die Linke (DIE LINKE)
• Freie Demokratische Partei (FDP)
• Freie Wählervereinigung Burgenland e.V. (FW-BLK)
• Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
• Vereinte Bürgerliste (VBL)
Bewerberinnen und Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben eine Versicherung nach Muster der Anlage 8 b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gegenüber der Stadt Naumburg (Saale) abzugeben.
Im Übrigen sind für die Bewerbung die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten.
Spätester Termin für die Einreichung der Bewerbung einschließlich der Vorlage aller wahlrechtlich relevanten Unterlagen ist der:
15. März 2021, 18:00 Uhr
Nähere Auskünfte sowie erforderliche Formblätter sind bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Wahlbüro, Markt 1 in 06618 Naumburg (Saale) ab dem Tag der Bekanntmachung erhältlich.
Das Wahlbüro ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:
Montag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 03445 / 273 146, wahlen@naumburg-stadt.de) wird gebeten.