Stadt Naumburg (Saale) - 31 - Sachgebiet Bürgerdienste

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr

 

Bürgerbüro Naumburg:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
erster Samstag im Monat: 9.00-12.00 Uhr

Anschrift
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)
Besucheradresse
Besucheradresse Stadt Naumburg (Saale)
Markt 1
06618Naumburg (Saale)

Kontakt

Fax:
03445 273 379

Wohngeldstelle

Telefon:
03445 273 - 363; - 365; - 366; - 367; - 368; - 369; - 370

Bürgerbüro

Fax:
03445 273 377

Bürgerdienste / Bürgerbüro

Telefon:
03445 273 - 326; - 382

Gewerbe

Fax:
03445 273 329

Gewerbe

Telefon:
03445 273 - 372; - 373; - 383

Wohngeld

Telefon:
03445 273 362

Bürgerbüro

Adressänderung im Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

Verfahrensablauf

Ihre neue Anschrift muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.

Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.

Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und Ihre neue Adresse vor.

Auf Ihrem Personalausweis wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift angebracht. Die neue Adresse wird auch auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Voraussetzungen

Ihre Anschrift hat sich geändert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
  • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde ggf. vorhandenen Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.

Anträge / Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

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