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Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen:

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,

  • von den Regelungen zum Halten und Parken,

  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

  • Bundes- /Landes- und Kreisstraßen an das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises
  • Gemeindestraßen an das SG Ordnung und Straßenverkehr der Stadtverwaltung Naumburg (Saale)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

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