Auswärtige Betreuung

Gemäß § 3b des Kinderförderungsgesetztes haben die Eltern das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten, eine Kindereinrichtung auch außerhalb der Wohnsitzgemeinde zu wählen. Dies ist das sogenannte "Wunsch-& Wahlrecht".

Dadurch wird ermöglicht, Kinder aus anderen Gemeinden in Naumburg zu betreuen, aber auch Naumburger Kinder in anderen Kindertageseinrichtungen außerhalb unterzubringen. Der zu zahlende Elternbeitrag wird in diesem Fall von gemäß § 13 Absatz 2 KiFöG immer von der Wohnsitzgemeinde des Kindes erhoben.
Für die Inanspruchnahme einer Betreuung außerhalb des Wohnortes ist ein Antrag auf auswärtige Betreuung auszufüllen. Dieser ist bei der Wohnsitzgemeinde und bei der aufnehmenden Gemeinde einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass das KiFöG und somit auch das Wunsch-& Wahlrecht auf das Land Sachsen-Anhalt begrenzt ist. Eine Betreuung von Kindern aus anderen Bundesländern bzw. in anderen Bundesländern ist nur nach vorheriger Prüfung und Absprache mit den entsprechenden Gemeinden möglich.

Für weitere Informationen können Sie sich an das Sachgebiet Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Sport und Stadtjugendpflege wenden:

Ansprechpartner: Frau Winter
Telefon: 03445 - 273 417
Fax: 03445 - 273 419
Mail: franziska.winter(at)naumburg-stadt.de

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Antrag auswärtige Betreuung.pdf
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17.12.2019

© Matthias Frenzel E-Mail